IM FOLGENDEN FINDEN SIE ANTWORTEN AUF EINIGE HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN:

F
Ich habe keine amtlichen Unterlagen von meiner Immobilie? Können Sie mir eine Kopie besorgen?
AJa, wir können alle amtlichen Unterlagen besorgen und/ oder beglaubigte Kopien davon erhalten.
F
Ich befinde mich nicht in Portugal. Kann ich eine Immobilie vom Ausland aus erwerben?
AJa. Alles was wir brauchen, ist eine Vollmacht von Ihnen (von der wir Ihnen eine Vorlage schicken können) und Ihre Anweisungen, damit wir dementsprechend handeln und Sie während des gesamten Prozesses vertreten können.
F
Ich möchte meine Immobilie in Portugal verkaufen. Kann ich die Bezahlung in meiner Landeswährung (z.B. Pfund) erhalten?
AJa. Wir können veranlassen, dass alle Zahlungen auf das von Ihnen gewünschte ausländische Konto erfolgen.
F
Ich habe eine Immobilie in Portugal. Ist es vorteilhaft, in Portugal ein Testament zu machen?
AEs empfiehlt sich. Ohne ein gültiges Testament in Portugal kann es nach dem Tode zu möglichen Konflikten zwischen den gesetzlichen Regelungen kommen (zwischen dem Recht des Staates, in dem sich das Vermögen befindet und dem Recht des Herkunftslandes des Verstorbenen); so bietet ein Testament in Portugal Rechtssicherheit, weil dann klar ist, welches Recht anzuwenden ist, und somit der letzte Wille des Verfassers befolgt wird. So sparen Sie Zeit und Geld.
F
Welche Garantien habe ich, dass eine Immobilie der Person gehört, die sie verkauft?
AIn Portugal müssen alle Immobilien (städtisch oder ländlich) eingetragen sein; sind sie es nicht, können sie nicht verkauft/gekauft werden; die Eintragungsurkunde (welche öffentlich und landesweit ist) teilt uns auch mit, wer der derzeitige Eigentümer ist.
G
Woher weiss ich, dass keine Hypothek, Grundschuld o.a. auf der Immobilie lastet?
ADie Eintragungsurkunde teilt uns auch mit, ob irgendwelche Schulden, Lasten oder Beschränkungen eingetragen sind.
Q
Wie kann ich sicherstellen, dass beim Kauf keine Darlehen/Pfandrechte etc. vorhanden sind?
AGenau das ist eine unserer Aufgaben. Vor Abschluss des Geschäftes stellen wir sicher, dass keine Belastungen oder Hypotheken existieren, oder sie ordnungsgemäss storniert/ bezahlt wurden.
Falls es sich um ausstehende Steuern oder Umlagekosten handelt, verlangen wir ausserdem einen Nachweis über die Nichtexistenz von Schulden.

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